BImSchV bei Kachelofen und Kamin

In Bezug auf Wirkungsgrad und Emissionswerte wurden mit der Änderung der BundesImmissionsSchutz-Verordnung (1. BImSchV) die Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen wie z.B. Kachelofen und Kamin verschärft.

BImSchV-Info Fa. LEDA

Durch diese Verordnung soll eine wesentliche Reduzierung der Staubemissionen beim Betrieb von Kachelöfen und Kaminen erreicht werden. Durch eine neue Generation von Feuerungsanlagen oder Sanierung von bestehenden Anlagen kann dies erreicht werden. Ökologisches Ziel ist auch der energieeffizientere Umgang mit Brennstoffen wie z.B. Holz, Pellets oder Gas, was auch in Ihrem Interesse als Betreiber ist.

Im nebenstehenden Schaubild der Firma LEDA werden die Möglichkeiten unter verschiedenen Voraussetzungen gezeigt. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beantworten Fragen rund um die neue BImSchV sowie die Möglichkeiten einer Umrüstung oder Sanierung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!



Herr Schäffler
| Unser Fachberater steht ihnen gerne auch per Email (schaeffler@hilpert.eu) oder Telefon unter 0661-92808-45 zur Verfügung.